Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPS-SERVICE

Allgemein

Für unsere Sach- und Dienstleistungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, soweit diese nicht durch unsere zusätzlichen Bedingungen erweitert oder eingeschränkt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen, die von einem Kunden seinem Auftrag zugrunde gelegt werden, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Kunden bei einem früher von uns bestätigten bzw. ausgeführten Auftrag zugegangen sind.
 

1. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bindefrist für unsere Angebote ist 20 Tage ab Angebotsdatum. Aufträge gelten als rechtswirksam nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so gilt dies als neues  Angebot, das der Kunde innerhalb einer Woche annehmen kann. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage unseres neuen Angebots zustande.
Alle Vereinbarungen und Angaben gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so ersetzt er den uns entstandenen Schaden. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des Bruttoauftragswertes. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (derzeit 16%, ab 01.01.2021 19%). Preisbasis sind die zum Angebotsdatum gültigen Tarife (bzw. gleichwertige oder statt dessen verwendete Vereinbarungen) für Löhne und Gehälter, sowie die aktuellen Material- und Rohstoffpreise.
 

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausschließlich EXW "Ab Werk Mechernich" unfrei per Paketdienst oder per Spedition. Bei Firmenkunden oder öffentlichen Einrichtung erfolgt die Lieferung auf Rechnung, per Vorkasse oder nach Vereinbarung. Es bleibt uns vorbehalten Teillieferungen vorzunehmen. Nachlieferungen sind versandkostenfrei. Bei Auftragswerten unter 200.-EUR müssen wir einen Mindermengenzuschlag i.H.v. 40.-EUR berechnen. Die Versandkosten können je nach Bestimmungsland, Gewicht und Serviceart variieren. Bei Rücksendung ungeöffneter originalverpackter Ware erstatten wir den Kaufpreis abzüglich 20% Wiedereinlagerungsgebühr. Für unverpackte Ware oder gebrauchte Geräte beträgt der Abzug 50% aufgrund umfangreicher technischer Prüfungen und erneuter Aufarbeitung.
 

3. Lieferzeit

Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der Waren oder einzelner Komponenten sind. Verzögerungen durch fremde Betriebe von denen wir durch Materialbezug abhängig sind, ferner Streiks, Ereignisse höherer Gewalt, Aussperrung, Krieg usw. berechtigen uns - nicht aber den Besteller - vom Vertrag zurückzutreten oder dessen Erfüllung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche jeder Art sind in allen  Fällen ausgeschlossen.
 

4. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind in Euro spesen- und gebührenfrei zu leisten. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf Forderungen angerechnet. Beim Bestehen mehrerer Forderungen erfolgt die Anrechnung entsprechend den Bestimmungen des § 366 Abs. 2 BGB.
 

5. Haftungsausschluss

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere Schäden, die nicht an der Baugruppe selbst entstanden sind, sowie Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung und auf Ersatz aufgrund von Folgeschäden oder Verluste des Kunden, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ausgeschlossen. Tritt Haftung durch uns ein, so ist diese in jedem Falle auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers begrenzt. In jedem Fall ist der Haftungsumfang auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt. Im übrigen setzen wir beim Kunden bzw. Auftraggeber verpflichtend voraus, dass er über das notwendige fachkompetente Personal zum Betreiben des Lieferumfanges verfügt.
 

6. Mängelrüge

Der Besteller verpflichtet sich eventuelle Mängel oder Beanstandungen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach 8 Tagen und vor der Verarbeitung oder Vermischung der Ware dem Lieferer gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Wenn eine fehlerhafte Lieferung nachgewiesen werden kann, leisten wir nach unserer Wahl Gutschrift oder Ersatz in einwandfreier Ausführung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Haftung wird nicht für Schäden übernommen die durch unsachgemäße Behandlung, Sturm- und Transportschäden oder sonstige Witterungseinflüsse entstanden sind.
 

7. Gewährleistung

Alle Mängel müssen vom Besteller durch schriftliche Anzeige bei uns gerügt werden. Bei offensichtlichen Mängeln muss dies innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geschehen.  Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Ersatz, Gutschrift oder Reparatur. Hierfür steht zu uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Gewährleistung beträgt in jedem Fall maximal 12 Monate auf Neuteile und maximal 2 Monate für gebrauchte Geräte(Ersatzteile).
 

8. Geheimhaltung / Schutz- und Urheberrechte

Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Programme, und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei uns. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt werden.
Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.
 

9. Eigentumsvorbehalt

Von uns erstellte Programme, Pläne und Dokumentationen, sowie unsere Sachleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Subunternehmer, der den Auftrag im Interesse eines anderen erteilt, ist er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschafts- und Geschäftsführung zur Weiterveräußerung berechtigt. Der Auftraggeber tritt die ihm aus dem Weiterverkauf der Sache erwachsende Forderung schon hiermit sicherungshalber an uns ab. Der Auftraggeber ist zur Einziehung ermächtigt. Dieses bezüglich versichert der Auftraggeber, dass die aus dem Verkauf erwachsende Forderung frei von rechten Dritter ist. Soweit wir Programme erstellen, an denen wir aufgrund §§ 946 ff. BGB das Eigentum aufgrund Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung verlieren, erfolgt die Erstellung der Programme in unserem Auftrag  (Verarbeitungsklausel).

 

10. Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Euskirchen.